§ 155 Wirkungen der Ausgliederung
Stand: 10.06.2019
Erfaßt die Ausgliederung das gesamte Unternehmen des Einzelkaufmanns, so bewirkt die Eintragung der Ausgliederung nach § 131 das Erlöschen der von dem Einzelkaufmann geführten Firma. Das Erlöschen der Firma ist von Amts wegen in das Register einzutragen.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 155 UmwG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 16.05.2013 – 6 AZR 556/11Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse - Nachhaftung - ZeitraumZitiert von 14
- OVG NRW, 09.05.2017 – 13 A 1035/15Zitiert von 2
- BGH, 02.07.2021 – V ZR 201/20Wohnungseigentum: Rechtsfolgen der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer KapitalgesellschaftZitiert von 17
- BFH, 25.09.2024 – II R 2/22(Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft)Zitiert von 7
- KG, 16.06.2025 – 22 W 11/25
- OVG Niedersachsen, 19.12.2024 – 7 ME 76/24
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 27.03.2015 – 17 K 529/14Zitiert von 11
- LG Düsseldorf, 06.11.2012 – 4b O 93/11 U.
- OVG NRW, 20.09.2011 – 10 A 1995/09Zitiert von 13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 155 UmwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.